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Der Weg zur E-Rechnung
Rechnungen zwischen Unternehmen werden in Deutschland elektronisch. Dieser Leitfaden führt Sie in sieben Stationen vom „Warum“ bis zum eingerichteten Rechnungseingang in DATEV Unternehmen online.
Das Wichtigste in drei Sätzen
- Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können – das ist Gesetz, keine Idee der Kanzlei.
- Wir stellen Ihnen dafür DATEV Unternehmen online und die DATEV E-Rechnungsplattform zur Verfügung: Ihre Eingangsrechnungen landen künftig automatisch, geprüft und rechtssicher archiviert in Ihrem digitalen Belegarchiv.
- Einmal eingerichtet (etwa eine Stunde Aufwand, verteilt auf einige Tage), läuft der Prozess von allein – und wir buchen auf dieser Grundlage.
So sieht das Ziel aus
Am Ende dieses Leitfadens kommen Ihre Rechnungen auf diesem Weg zu Ihnen und zu uns:
Die sieben Stationen
| Station | Worum es geht | Ihr Aufwand |
|---|---|---|
| 1 Warum das Ganze? | Gesetzliche Pflicht, Fristen, wer betroffen ist | 5 Minuten lesen |
| 2 Was ist eine E-Rechnung? | Formate, warum eine PDF nicht reicht, Aufbewahrung | 5 Minuten lesen |
| 3 DATEV Unternehmen online | Was die Software kann und was sie Ihnen bringt | 5 Minuten lesen |
| 4 Zugang einrichten | SmartLogin-App registrieren, erste Anmeldung | 15 Minuten, sobald der Registrierungsbrief da ist |
| 5 Ihre E-Rechnungsadresse | E-Rechnungsplattform, Postfach, Verbindung, Lieferanten informieren | 20 Minuten |
| 6 Der neue Alltag | Wie der Rechnungseingang künftig läuft, was Sie regelmäßig tun | 5 Minuten lesen |
| Ziel Checkliste, Fragen, Hilfe | Abhaken, nachschlagen, uns erreichen | laufend |
So nutzen Sie diesen Leitfaden
- Lesen Sie die Stationen der Reihe nach – links (auf dem Handy oben) sehen Sie immer, wo Sie stehen.
- Jede Station endet mit dem Kasten „Das tun Sie jetzt“. Nur das ist Ihre Aufgabe; alles andere ist Hintergrund.
- Sie können jederzeit unterbrechen. Der Link auf eine Station bleibt gültig, zum Beispiel #station-4.
- Wo es DATEV-Hilfe-Videos oder -Dokumente gibt, sind sie verlinkt. Sie öffnen sich in einem neuen Fenster.
Station 1 von 7
Warum das Ganze?
Weil der Gesetzgeber es so beschlossen hat. Die Pflicht gilt für alle Unternehmen in Deutschland, sie kommt in Stufen, und sie wird nicht verschoben.
Der Zeitplan
- 1. Januar 2025Empfangen ist Pflicht
Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen können. Ohne Ausnahme, ohne Übergangsfrist. Diese Pflicht gilt bereits.
- bis 31. Dezember 2026Übergangszeit für Aussteller
Papier- und PDF-Rechnungen dürfen noch ausgestellt werden (PDF nur, wenn der Empfänger einverstanden ist).
- 1. Januar 2027Ausstellen wird Pflicht (Stufe 1)
Wer 2026 mehr als 800.000 € Umsatz hatte, muss anderen Unternehmen E-Rechnungen stellen.
- 1. Januar 2028Ausstellen wird Pflicht für alle
Alle Unternehmen, unabhängig vom Umsatz. Einzige dauerhafte Ausnahme: Kleinunternehmer nach § 19 UStG.
Rechtsgrundlage: § 14 UStG in der Fassung des Wachstumschancengesetzes, Übergangsregeln in § 27 Abs. 38 UStG, konkretisiert durch die BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025. Wirtschaftsverbände haben 2026 eine Verschiebung gefordert; beschlossen ist sie nicht – es gilt der gesetzliche Zeitplan. Ausblick: Ab 2030 ist EU-weit ein elektronisches Meldesystem geplant, bei dem Rechnungsdaten über Plattformen an die Finanzverwaltung gemeldet werden – die E-Rechnung ist die Vorstufe dazu.
Betrifft mich das?
Schnellcheck – drei Fragen
Wofür die Pflicht gilt – und wofür nicht
Die E-Rechnungspflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen, die beide in Deutschland ansässig sind (B2B-Inland). Nicht erfasst sind:
- Rechnungen an Privatpersonen (B2C)
- Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise
- Rechnungen von oder an Unternehmen im Ausland
- bestimmte steuerfreie Umsätze (§ 4 Nr. 8 bis 29 UStG, zum Beispiel Wohnraumvermietung, Heilbehandlungen)
- das Ausstellen durch Kleinunternehmer – empfangen müssen Kleinunternehmer aber trotzdem können
Was passiert, wenn Sie nichts tun
- Ihre Lieferanten dürfen Ihnen schon heute E-Rechnungen schicken. Sie können keine Papierrechnung mehr verlangen. Eine E-Rechnung, die Sie nicht öffnen, prüfen und archivieren können, ist trotzdem Ihre Rechnung.
- Der Vorsteuerabzug hängt an der ordnungsgemäßen Rechnung. Nach Ablauf der Übergangsfristen ist eine Papier- oder PDF-Rechnung im B2B-Inland keine ordnungsgemäße Rechnung mehr. Der Vorsteuerabzug ist dann gefährdet.
- E-Rechnungen müssen acht Jahre unverändert aufbewahrt werden – und zwar der Datensatz selbst, nicht ein Ausdruck. Ein E-Mail-Postfach ist dafür kein Archiv.
Das tun Sie jetzt
Nichts einrichten – nur weiterlesen. Station 2 erklärt in fünf Minuten, was eine E-Rechnung technisch ist. Danach verstehen Sie, warum wir Ihnen genau diesen Weg vorschlagen.
Zum Nachlesen
- WebsiteFragen und Antworten zur E-RechnungBundesministerium der Finanzen – die offizielle Sicht der Finanzverwaltung, verständlich formuliert
- WebsiteHäufige Fragen zur E-RechnungDATEV eG
Station 2 von 7
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist keine Rechnung, die per E-Mail kommt. Sie ist ein Datensatz, den Programme lesen können – und genau das macht sie für Menschen ohne Software unlesbar.
Der Unterschied in einem Satz
Eine PDF ist ein Bild von einer Rechnung. Eine E-Rechnung ist die Rechnung selbst als strukturierte Daten (XML): Jeder Wert – Rechnungsnummer, Datum, Netto, Steuer, Leistung – steht in einem festen Feld nach der europäischen Norm EN 16931. Dadurch kann Software die Rechnung ohne Abtippen verarbeiten, prüfen und buchen.
Die drei Fälle, die Ihnen begegnen
- Was Sie sehen
- Eine Datei mit der Endung .xml. Wenn Sie sie doppelt anklicken, erscheint Programmcode – kein Rechnungsbild.
- Woher sie kommt
- Standard der öffentlichen Verwaltung, zunehmend auch bei größeren Unternehmen und Softwarelösungen.
- Was das heißt
- Ohne ein Programm, das die Datei anzeigt, können Sie die Rechnung nicht einmal lesen. Genau das übernimmt das DATEV E-Rechnungspostfach: Es zeigt Ihnen die Rechnung wie gewohnt an.
- Was Sie sehen
- Eine ganz normale PDF-Rechnung. Der Unterschied steckt im Inneren: In der PDF ist die XML-Datei eingebettet („hybrides Format“).
- Woher sie kommt
- Das in Deutschland verbreitetste Format im Geschäftsverkehr, weil es für Menschen und Programme gleichzeitig lesbar ist.
- Was das heißt
- Das eingebettete XML ist das rechtlich maßgebliche Original. Weicht das Bild vom Datensatz ab, gilt der Datensatz. Nicht jedes ZUGFeRD-Profil erfüllt die Anforderungen (die Profile MINIMUM und BASIC WL nicht) – auch das prüft das DATEV-Postfach automatisch.
- Was Sie sehen
- Papierrechnung, einfache PDF ohne eingebettete Daten, eingescannte oder fotografierte Rechnung, Word-Datei.
- Bis wann erlaubt
- Als Aussteller bis Ende 2026 für alle, bis Ende 2027 bei Vorjahresumsatz bis 800.000 €. Als Empfänger dürfen Sie solche Rechnungen weiterhin annehmen, solange der Aussteller sie ausstellen darf.
- Was das heißt
- Diese Rechnungen kommen weiterhin, werden aber weniger. Auch sie gehören in Ihr Belegarchiv in Unternehmen online – per Foto, Upload oder E-Mail-Weiterleitung (Station 6).
Drei Regeln, die für jede E-Rechnung gelten
- Prüfen. Die Finanzverwaltung erwartet, dass Sie eingehende E-Rechnungen technisch prüfen (validieren). Eine Datei mit Formatfehler ist keine E-Rechnung. Das DATEV E-Rechnungspostfach prüft jede Rechnung automatisch nach der Norm.
- Aufbewahren. Acht Jahre, unverändert, im Originalformat – also die XML-Daten, nicht nur ein Ausdruck. In Belege online (DATEV Unternehmen online) geschieht das GoBD-konform von selbst.
- Nicht abwehren. Seit 2025 brauchen Lieferanten für eine E-Rechnung an Sie keine Zustimmung mehr. Wer „bitte weiter auf Papier“ sagt, hat trotzdem eine gültige E-Rechnung im Postfach.
Reicht nicht ein E-Mail-Postfach?
Rechtlich genügt für die Empfangspflicht ein E-Mail-Postfach. Praktisch bleiben dann alle Arbeiten bei Ihnen: XML-Dateien mit einem Anzeigeprogramm öffnen, prüfen, acht Jahre unverändert sichern, Viren abwehren, jede Rechnung einzeln an uns weiterreichen. Die Kombination aus E-Rechnungspostfach und Unternehmen online erledigt das alles auf einmal – und die Rechnung liegt ohne Ihr Zutun dort, wo wir sie buchen.
Das tun Sie jetzt
Schauen Sie in Ihrem E-Mail-Postfach nach: Haben Sie in den letzten Monaten Rechnungen mit einer .xml-Datei im Anhang bekommen? Dann sind Sie mittendrin. Weiter zu Station 3.
Zum Nachlesen
- WebsiteE-Rechnungen richtig prüfenDATEV eG – was die Prüfpflicht des Empfängers bedeutet
- WebsiteBMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025Bundesministerium der Finanzen – für alle, die es ganz genau wissen wollen (PDF)
Station 3 von 7
DATEV Unternehmen online
Ihr digitaler Aktenschrank – und gleichzeitig die Leitung zu uns. Alles, was früher im Pendelordner lag, liegt künftig hier: sicher, sortiert und für beide Seiten jederzeit erreichbar.
Was das ist
DATEV Unternehmen online ist eine Anwendung im Internetbrowser, betrieben im DATEV-Rechenzentrum in Nürnberg. DATEV ist eine Genossenschaft, deren Mitglieder Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind – kein Konzern, der mit Ihren Daten Geld verdient. Wir als Kanzlei richten Ihren Bestand ein, vergeben die Zugriffsrechte und arbeiten mit denselben Daten wie Sie. Es gibt nichts zu installieren; Sie melden sich an und arbeiten.
Was Sie darin finden
| Bereich | Wofür |
|---|---|
| Belege (Belege online) | Das Herzstück: Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kassenbelege, Verträge. Hier kommen Ihre E-Rechnungen automatisch an, und hier wird über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist GoBD-konform archiviert. |
| Bank (Bank online) | Ihre Kontoumsätze; auf Wunsch bezahlen Sie Rechnungen direkt aus dem Beleg heraus – Betrag, IBAN und Verwendungszweck sind schon ausgefüllt. |
| Kasse (Kasse online) | Kassenbuch, wenn Sie Bargeschäfte haben. |
| Auswertungen | BWA, Summen- und Saldenliste, offene Posten, Lohnauswertungen – von uns bereitgestellt, jederzeit abrufbar, als PDF für die Bank herunterladbar. |
| Upload (Upload online, Upload Mail, App Upload mobil) | Die Wege, auf denen Papier- und PDF-Belege ins Archiv kommen: per Drag & Drop, per E-Mail-Weiterleitung oder per Foto mit dem Smartphone. |
| Belegfreigabe (optional) | Wenn in Ihrem Betrieb mehrere Personen Rechnungen prüfen und freigeben, bilden Sie das hier ab. |
Was Sie davon haben
- Kein Pendelordner mehr. Ihre Originale bleiben bei Ihnen; wir sehen sie trotzdem sofort. Nichts geht auf dem Postweg verloren, nichts wartet vier Wochen in der Kanzlei.
- Aktuelle Zahlen. Weil die Belege zeitnah da sind, buchen wir zeitnah. Ihre BWA zeigt den letzten Monat, nicht das letzte Quartal.
- Suchen statt blättern. Jede Rechnung ist in Sekunden gefunden – nach Lieferant, Betrag, Datum.
- Rechtssicher ohne Zutun. Archivierung, Unveränderbarkeit, Aufbewahrungsfrist: alles automatisch erfüllt.
- Bezahlen aus dem Beleg. Keine IBAN mehr abtippen, keine Zahlendreher.
Was es kostet
Die Registrierung auf der DATEV E-Rechnungsplattform und der Empfang von E-Rechnungen sind kostenlos. Die Kosten für DATEV Unternehmen online besprechen wir individuell mit Ihnen – sie stehen in keinem Verhältnis zu dem, was ein einziger verlorener Vorsteuerabzug kostet.
Wer braucht einen Zugang?
Jede Person, die sich anmelden soll, bekommt ein eigenes Zugangsmedium. Überlegen Sie kurz:
- Wer sichtet und bezahlt bei Ihnen die Eingangsrechnungen? (meist Inhaberin oder Inhaber, oft zusätzlich Büro oder Buchhaltung)
- Wer fotografiert unterwegs Quittungen? (braucht die App, aber nicht zwingend Vollzugriff)
- Wer soll Auswertungen sehen dürfen – und wer ausdrücklich nicht?
Das tun Sie jetzt
- Nennen Sie uns die Personen, die einen Zugang bekommen sollen – mit Name, E-Mail-Adresse und Postanschrift (der Registrierungsbrief kommt per Post an die Person).
- Sagen Sie uns, wer welche Rechte braucht (alles, nur Belege, nur Belege hochladen).
- Wir bestellen Unternehmen online und die Zugänge bei DATEV. Der Registrierungsbrief kommt in der Regel innerhalb weniger Tage.
Zum Nachlesen und Anschauen
- WebsiteDigital zusammenarbeiten mit Ihrem SteuerberaterDATEV eG – Überblick über DATEV Unternehmen online aus Sicht des Unternehmens
- WebsiteDATEV Unternehmen online – ProduktseiteDATEV eG
Station 4 von 7
Zugang einrichten
Sie melden sich mit Ihrem Smartphone an – so sicher wie Online-Banking, aber ohne Kartenleser. Die Einrichtung dauert einmalig eine Viertelstunde, danach sind es zwei Handgriffe.
Was Sie brauchen
- Den Registrierungsbrief von DATEV (kommt per Post, sobald wir Ihren Zugang bestellt haben). Darin: ein QR-Code, Ihr 8-stelliger Registrierungscode, Ihre SmartLogin-ID und eine PUK für den Notfall. Bewahren Sie den Brief auf.
- Ein Smartphone oder Tablet (iPhone/iPad oder Android) für die App DATEV SmartLogin.
- Einen Computer mit aktuellem Browser – empfohlen sind Google Chrome oder Microsoft Edge.
- Zugriff auf die E-Mail-Adresse, die Sie uns genannt haben (DATEV schickt eine Bestätigungs-Mail).
Kein Smartphone?
Dann gibt es die DATEV SmartCard beziehungsweise den USB-Stick DATEV mIDentity als Alternative. Sagen Sie uns Bescheid, wir bestellen das entsprechend. Alles Weitere in diesem Leitfaden gilt genauso.
Schritt 1: SmartLogin-App registrieren (einmalig)
- App installierenSuchen Sie im App Store (Apple) oder bei Google Play nach „DATEV SmartLogin“ und installieren Sie die kostenlose App.
- Registrierung startenÖffnen Sie die App, tippen Sie auf „Jetzt registrieren“ und bestätigen Sie die Sicherheitshinweise.
- QR-Code aus dem Brief scannenHalten Sie die Kamera auf den QR-Code im Registrierungsbrief. Liegt der Brief noch nicht vor, wählen Sie „Alternative Eingabe“ – wir können Ihnen SmartLogin-ID und Registrierungscode auch aus der DATEV-Administration durchgeben.
- Registrierungscode eingebenTippen Sie den 8-stelligen Code aus dem Brief ein.
- PIN vergebenWählen Sie eine persönliche PIN nach den Vorgaben der App. Diese PIN fragt die App künftig bei jedem Öffnen ab – oder Sie aktivieren anschließend Face ID beziehungsweise Fingerabdruck.
- E-Mail bestätigenDATEV schickt Ihnen eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst nach dem Klick ist die Registrierung abgeschlossen.
Schritt 2: Bei Unternehmen online anmelden (jedes Mal)
- Seite aufrufenÖffnen Sie am Computer duo.datev.de. Legen Sie sich die Adresse als Lesezeichen an.
- SmartLogin wählenWählen Sie als Anmeldeverfahren „DATEV SmartLogin“. Auf dem Bildschirm erscheint ein QR-Code.
- QR-Code scannenÖffnen Sie die SmartLogin-App auf dem Smartphone, entsperren Sie sie und scannen Sie den QR-Code vom Bildschirm. Unternehmen online startet.
Mit der App können Sie sich auch direkt am Smartphone oder Tablet anmelden – für unterwegs praktisch, für die tägliche Arbeit ist der große Bildschirm angenehmer.
Schritt 3: Sich zurechtfinden
Nach der Anmeldung sehen Sie die Startseite mit Ihren Anwendungen. Für den Anfang genügen drei Orte:
- Belege – hier liegen Ihre Rechnungen. Neue, noch nicht bearbeitete Belege finden Sie im Posteingang beziehungsweise unter den Eingangsrechnungen. Ein Klick öffnet den Beleg samt Rechnungsbild.
- Bank – Ihre Umsätze und, wenn eingerichtet, das Bezahlen aus dem Beleg.
- Auswertungen – alles, was wir für Sie bereitstellen.
DATEV bietet für genau diesen ersten Rundgang eine Klick-Tour an, die Sie durch die echte Oberfläche führt: start-duo.datev.de. Zehn Minuten, und Sie kennen die wichtigsten Wege.
Probieren Sie beim ersten Besuch aus, einen beliebigen Beleg hochzuladen (Belege → Hochladen, oder mit der App DATEV Upload mobil fotografieren). Es kann nichts kaputtgehen: Ein falsch hochgeladener Beleg lässt sich wieder entfernen, solange er nicht gebucht ist.
Wenn es hakt
- Brief nicht angekommen oder Code abgelaufen: Rufen Sie uns an. Wir sehen Ihre Registrierungsdaten in der DATEV SmartLogin-Administration und können einen neuen Code auslösen.
- Anmeldung bleibt hängen: Browser-Verlauf und Cookies löschen, Seite neu laden, anderen Browser (Chrome/Edge) versuchen.
- Gar nichts geht: Prüfen Sie auf datev-status.de, ob DATEV eine Störung meldet.
- Neues Smartphone: Die App muss auf dem neuen Gerät neu registriert werden. Melden Sie sich vorher bei uns, dann geht das ohne Wartezeit.
Das tun Sie jetzt
- SmartLogin-App registrieren, sobald der Brief da ist.
- Einmal auf duo.datev.de anmelden und einen Test-Beleg hochladen.
- App DATEV Upload mobil installieren, wenn Sie Quittungen unterwegs erfassen wollen (Anmeldung ebenfalls per SmartLogin).
Hilfe von DATEV
- TourErste Schritte in DATEV Unternehmen online – Klick-TourDATEV eG – geführter Rundgang vom Zugangsmedium bis zum ersten Beleg, in der echten Oberfläche
- VideoDATEV SmartLogin: Einfache und sichere AnmeldungDATEV eG auf YouTube – Registrierung und Anmeldung in drei Minuten
- HilfeErste Schritte DATEV SmartLoginDATEV Hilfe-Center, Dokument 1080654 – Schritt für Schritt mit Bildern
- HilfeDATEV SmartLogin zur Nutzung mit DATEV Unternehmen onlineDATEV Hilfe-Center, Dokument 1080852
- VideoDATEV Upload mobil: Dokumente digitalisieren und übertragenDATEV eG auf YouTube – Belege mit dem Smartphone fotografieren und hochladen
- HilfeDATEV Upload mobil: Dokumente digitalisieren und übertragenDATEV Hilfe-Center, Dokument 1071586
Station 5 von 7
Ihre E-Rechnungsadresse
So wie Sie eine Postanschrift und eine E-Mail-Adresse haben, bekommen Sie jetzt eine Adresse für E-Rechnungen. Sie entsteht auf der DATEV E-Rechnungsplattform und wird mit Ihrem Belegarchiv verbunden.
Wie die Teile zusammenspielen
Die DATEV E-Rechnungsplattform ist Ihr Briefkasten im Internet. Darin steckt das E-Rechnungspostfach: Es nimmt E-Rechnungen entgegen – über die Rechnungsnetzwerke TRAFFIQX und Peppol oder per E-Mail –, prüft sie auf Viren und Formatfehler und reicht sie an Belege online in Unternehmen online weiter. Mit der Aktivierung des Postfachs erhalten Sie drei Adressen, unter denen Lieferanten Sie erreichen:
- eine TRAFFIQX-ID (Netzwerk, in dem alle DATEV-Nutzer erreichbar sind),
- eine Peppol-ID (europaweites Rechnungsnetzwerk, das viele Softwarelösungen und Behörden nutzen),
- eine E-Mail-Adresse des Postfachs für Lieferanten, die noch per E-Mail versenden.
Registrierung und Empfang sind kostenlos. Kosten entstehen nur, wenn Sie über die Plattform selbst Rechnungen versenden wollen (dazu mehr in Station 6).
Einrichtung in fünf Schritten
- Auf der E-Rechnungsplattform registrierenÖffnen Sie e-rechnungsplattform.apps.datev.de/register und melden Sie sich mit Ihrem DATEV SmartLogin an (für die spätere Verbindung mit Unternehmen online ist er ohnehin erforderlich). Erfassen Sie Ihre Unternehmensdaten vollständig: Firmenname, Anschrift, Steuernummer beziehungsweise USt-IdNr.
- E-Rechnungspostfach aktivierenAktivieren Sie in der Plattform das E-Rechnungspostfach. Damit werden Ihre TRAFFIQX-ID, Ihre Peppol-ID und die Postfach-E-Mail-Adresse erzeugt. Sie finden alle drei jederzeit unter Einstellungen → Unternehmensdaten → E-Rechnungspostfach.
- Verbindung zu Unternehmen online einstellenIn den Programmverbindungen des Postfachs hinterlegen Sie Ihren Bestand in Belege online. Dazu brauchen Sie unsere Beraternummer 38492 und Ihre Mandantennummer (steht auf jeder Auswertung von uns). Diesen Schritt machen wir gern gemeinsam – ein Anruf genügt, dann stellen wir sicher, dass die Rechnungen im richtigen Bestand ankommen.
- Lieferanten informierenTeilen Sie Ihren Lieferanten Ihre neue Empfangsadresse mit. Am besten die Peppol-ID oder TRAFFIQX-ID; wer das nicht kann, bekommt die Postfach-E-Mail-Adresse. Unten steht eine fertige Vorlage.
- TestenBitten Sie einen Lieferanten, dem Sie vertrauen, um eine erste E-Rechnung an die neue Adresse – oder schicken Sie sich selbst eine PDF-Rechnung an die Postfach-Adresse. Sehen Sie den Beleg wenige Minuten später in Belege online, ist alles richtig eingestellt.
Wichtig für den Übergang
Bis alle Lieferanten umgestellt haben, kommen Rechnungen weiter auf drei Wegen: als E-Rechnung an Ihre neue Adresse (automatisch im Archiv), als PDF per E-Mail an Ihre alte Adresse (Weiterleitung nötig, Station 6) und auf Papier (fotografieren oder scannen). Alle drei gehören in Belege online. Es darf keinen vierten Weg „Ablage im Schreibtisch“ mehr geben.
Vorlage: Nachricht an Ihre Lieferanten
Tragen Sie Ihre Daten ein, der Text passt sich an. Dann kopieren und per E-Mail an Ihre Lieferanten senden. Nichts davon wird gespeichert oder übertragen – die Felder leben nur in diesem Fenster.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben unseren Rechnungseingang auf die elektronische Rechnung (E-Rechnung nach EN 16931) umgestellt. Bitte senden Sie Ihre Rechnungen an [FIRMA] ab sofort ausschließlich auf einem dieser Wege: – über das Peppol-Netzwerk an die Peppol-ID: [PEPPOL] – über das TRAFFIQX-Netzwerk an die TRAFFIQX-ID: [TRAFFIQX] – alternativ per E-Mail als XRechnung oder ZUGFeRD an: [MAIL] Rechnungen auf Papier bitten wir ab sofort nicht mehr zu versenden. Sollten Sie noch keine E-Rechnungen erstellen können, senden Sie Ihre PDF-Rechnung bitte ebenfalls an die genannte E-Mail-Adresse. Vielen Dank und freundliche Grüße [FIRMA]
Das tun Sie jetzt
- Registrieren, Unternehmensdaten erfassen, Postfach aktivieren.
- Uns anrufen für die Verbindung zu Unternehmen online – oder Schritt 3 selbst mit dem Hilfe-Dokument durchführen und uns Bescheid geben.
- Ihre drei Adressen notieren und uns mitteilen. Wir hinterlegen sie in Ihrer Akte.
- Die zehn Lieferanten mit den meisten Rechnungen zuerst anschreiben. Der Rest folgt nach und nach.
Hilfe von DATEV
- HilfeDATEV E-Rechnungsplattform bestellen und einrichtenDATEV Hilfe-Center, Dokument 1028948 – Registrierung Schritt für Schritt
- VideoDATEV E-Rechnungsplattform: E-Rechnungspostfach aktivierenDATEV eG auf YouTube
- VideoErste Schritte im DATEV E-RechnungspostfachDATEV eG auf YouTube – inklusive Verbindung mit DATEV Unternehmen online
- HilfeDATEV E-Rechnungspostfach – Programmverbindungen zu DATEV Unternehmen online einstellenDATEV Hilfe-Center, Dokument 1037662
- WebsiteDATEV E-Rechnungsplattform – Überblick, Leistungen, PreiseDATEV eG
- WebsiteAnmeldung an der E-Rechnungsplattformfür alle späteren Besuche – als Lesezeichen speichern
Station 6 von 7
Der neue Alltag
Das Ziel ist erreicht, wenn Sie an eine Eingangsrechnung nur noch einmal Hand anlegen: um sie freizugeben und zu bezahlen. Alles andere passiert vorher oder nachher von allein.
So läuft eine Rechnung künftig
Die vier Wege ins Archiv
| So kommt die Rechnung | Das tun Sie |
|---|---|
| E-Rechnung an Ihre neue Adresse (Peppol, TRAFFIQX, Postfach-E-Mail) | Nichts. Sie liegt automatisch in Belege online. |
| E-Rechnung oder PDF an Ihre bisherige E-Mail-Adresse | Weiterleiten an Ihre DATEV-Upload-Mail-Adresse (die Adresse Ihres Bestands nennen wir Ihnen; Absender werden einmalig freigeschaltet). Oder: Anhang speichern und per Upload online hochladen. Besser: dem Lieferanten die neue Adresse schicken, dann entfällt das künftig. |
| Papierrechnung, Quittung, Kassenbon | Mit der App DATEV Upload mobil fotografieren – oder scannen und per Upload online hochladen. Das Papier können Sie danach in einer Kiste sammeln; bei ordnungsgemäßem Scannen (Verfahrensdokumentation, wir helfen dabei) darf es sogar vernichtet werden. |
| Ihre eigenen Ausgangsrechnungen | Ebenfalls hochladen (Bereich Rechnungsausgang) – oder Ihre Rechnungssoftware überträgt sie automatisch. Sprechen Sie uns an, welche Anbindung Ihr Programm bietet. |
Ihr Wochenrhythmus
- Sichten: Einmal pro Woche in Belege online den Posteingang öffnen. Neue Rechnungen kurz anschauen: Stimmt die Leistung? Stimmt der Betrag?
- Freigeben oder reklamieren: Ist die Rechnung in Ordnung, geben Sie sie frei. Ist sie falsch, fordern Sie beim Lieferanten eine korrigierte Rechnung an – eine E-Rechnung lässt sich nicht „handschriftlich korrigieren“.
- Bezahlen: Direkt aus dem Beleg über Bank online, oder wie bisher über Ihr Online-Banking. Im ersten Fall entfällt jedes Abtippen.
- Papier nachreichen: Was in der Woche an Quittungen angefallen ist, fotografieren.
Mehr ist es nicht. Rechnen Sie mit 15 bis 30 Minuten pro Woche, je nach Belegmenge – Zeit, die Sie heute mit Sortieren, Lochen und dem Weg zur Kanzlei verbringen.
Drei Dinge, die nicht mehr gehen
- Ausdrucken und abheften als Ersatz. Der Ausdruck einer E-Rechnung ist eine Kopie ohne Beweiswert. Das Original ist der Datensatz in Belege online.
- Belege löschen. Was einmal im Archiv ist, bleibt dort. Falsch Hochgeladenes markieren wir gemeinsam als ungültig.
- Belege sammeln und später hochladen. Belege, die bei der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung noch nicht da sind, fehlen darin – und der Vorsteuerabzug verschiebt sich.
Was sich ändert – und was bleibt
Vielleicht denken Sie: „Jetzt mache ich die Arbeit, und die Kanzlei macht weniger.“ Das stimmt nicht – aber die Arbeitsteilung verschiebt sich, und das sollte man offen sagen.
Sie
- bringen Belege nicht mehr in Ordnern, sondern digital ins Archiv – das ist die Tätigkeit, die früher „Sortieren und Abheften“ hieß, nur einmal statt dreimal
- geben Rechnungen frei und bezahlen sie
- teilen Lieferanten Ihre E-Rechnungsadresse mit
- haben jederzeit Zugriff auf jeden Beleg und jede Auswertung
Wir
- prüfen jede Rechnung auf die steuerlichen Anforderungen (Pflichtangaben, Steuersatz, Vorsteuerabzug)
- kontieren und buchen, erstellen Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Abschlüsse und Steuererklärungen
- richten Zugänge, Verbindungen und Rechte ein und halten sie am Laufen
- beraten Sie – mit aktuellen Zahlen, weil die Belege zeitnah da sind
Die Pflicht zur E-Rechnung ist Gesetz; die Software dazu stellen wir Ihnen bereit und richten sie mit Ihnen ein. Der Nutzen liegt auf beiden Seiten: Sie sparen Wege und Papier, wir sparen das Abtippen – und die Zeit fließt in Beratung statt in Belegtransport.
Ausblick: Ihre eigenen Rechnungen
Dieser Leitfaden behandelt den Rechnungseingang. Für Ihre eigenen Rechnungen an Unternehmen gilt die Ausstellungspflicht ab 2027 beziehungsweise 2028 (Station 1). Drei Wege gibt es:
- Ihre vorhandene Rechnungssoftware – fragen Sie den Hersteller, ob sie XRechnung oder ZUGFeRD erzeugt und ob sie an Peppol oder die DATEV E-Rechnungsplattform angebunden ist.
- DATEV E-Rechnungsschreibung auf der E-Rechnungsplattform – für kleine Rechnungsmengen, pauschal 5 € pro Kalenderjahr, Versand über Peppol, TRAFFIQX oder E-Mail.
- DATEV Auftragswesen next – wenn Sie Angebote, Aufträge und Rechnungen in einem System führen wollen, direkt mit Unternehmen online verbunden.
Welche Lösung zu Ihnen passt, klären wir in einem gemeinsamen Termin – rechtzeitig vor Ihrem Stichtag.
Das tun Sie jetzt
- Legen Sie fest, wer in Ihrem Betrieb sichtet, freigibt und bezahlt – und an welchem Wochentag.
- Lassen Sie sich von uns die Upload-Mail-Adresse Ihres Bestands geben und schalten Sie die Absender frei, die Rechnungen weiterleiten dürfen.
- Schaffen Sie den Pendelordner ab. Ab dem Monat, den wir gemeinsam festlegen, kommt nichts mehr auf Papier in die Kanzlei.
Hilfe von DATEV
- WebsiteEmpfangene E-Rechnungen im Unternehmen verarbeitenDATEV eG – der gesamte Eingangsprozess mit E-Rechnungspostfach und Unternehmen online
- VideoDATEV Upload mobil: Dokumente digitalisieren und übertragenDATEV eG auf YouTube
- WebsiteE-Rechnung mit DATEVDATEV eG – Einstiegsseite zu allen Themen rund um die E-Rechnung
Ziel
Checkliste, Fragen, Hilfe
Zum Abhaken, zum Nachschlagen und für den Fall, dass Sie uns brauchen.
Ihre Checkliste
Vorbereitung (Station 3)
Zugang (Station 4)
E-Rechnungsadresse (Station 5)
Alltag (Station 6)
Häufige Fragen
Ich bin Kleinunternehmer. Betrifft mich das überhaupt?
Ja, beim Empfang: Auch Kleinunternehmer müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können. Beim Ausstellen sind Sie dauerhaft befreit – Sie dürfen weiter Papier- oder PDF-Rechnungen schreiben, müssen aber nicht.
Meine Lieferanten schicken noch ganz normale PDF-Rechnungen. Was mache ich damit?
Annehmen und in Belege online hochladen (Weiterleitung an die Upload-Mail-Adresse oder Upload online). Bis Ende 2026 dürfen alle Aussteller noch so verfahren, kleinere bis Ende 2027. Schicken Sie dem Lieferanten trotzdem Ihre neue E-Rechnungsadresse – je früher er umstellt, desto weniger Handarbeit bleibt bei Ihnen.
Reicht es, wenn ich die E-Rechnung ausdrucke und abhefte?
Nein. Aufbewahrt werden muss der strukturierte Datensatz (XML) selbst, acht Jahre lang und unverändert. Ein Ausdruck ist nur eine Kopie. In Belege online ist die Aufbewahrung automatisch erfüllt.
Kann ich eine E-Rechnung ablehnen und stattdessen Papier verlangen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2025 braucht ein Lieferant für eine E-Rechnung an ein anderes inländisches Unternehmen keine Zustimmung mehr. Was Sie ablehnen dürfen und sollten: Rechnungen, die inhaltlich falsch sind – dann fordern Sie eine korrigierte Rechnung an.
Was ist, wenn eine eingehende E-Rechnung technisch fehlerhaft ist?
Das Bundesfinanzministerium unterscheidet drei Fälle: Bei einem Formatfehler liegt gar keine E-Rechnung vor – der Aussteller muss neu ausstellen. Bei einem Geschäftsregelfehler (die Datei verstößt gegen die Norm) und bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur nötig. Das DATEV E-Rechnungspostfach prüft jede Rechnung automatisch und weist Formatfehler aus; Sie sehen also, wenn Sie beim Lieferanten nachhaken müssen.
Muss ich ab 2027 selbst E-Rechnungen schreiben?
Wenn Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € lag: ja, ab dem 1. Januar 2027 für alle Rechnungen an Unternehmen in Deutschland. Darunter: ab dem 1. Januar 2028. Ausgenommen bleiben Rechnungen an Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Kleinunternehmer. Den Schnellcheck finden Sie in Station 1, die Lösungswege in Station 6.
Was ist mit Dauerrechnungen, zum Beispiel Miete oder Leasing?
Für Dauerrechnungen, die vor 2027 als Papier- oder PDF-Rechnung erteilt wurden, muss keine neue E-Rechnung ausgestellt werden, solange sich die Rechnungsangaben nicht ändern. Legen Sie die vorhandene Dauerrechnung einmal in Belege online ab.
Und Rechnungen aus dem Ausland?
Die Pflicht gilt nur zwischen Unternehmen mit Sitz in Deutschland. Rechnungen aus dem Ausland kommen weiter so, wie der Lieferant sie erstellt. Auch sie gehören ins Archiv in Belege online.
Ich habe kein Smartphone oder möchte es nicht dafür nutzen.
Dann bekommen Sie eine DATEV SmartCard oder den USB-Stick DATEV mIDentity mit Kartenleser-Funktion. Die Anmeldung läuft dann mit PIN am Computer. Sagen Sie uns Bescheid, wir bestellen es.
Wie sicher sind meine Daten?
Die Daten liegen im DATEV-Rechenzentrum in Nürnberg, zertifiziert und ausschließlich in Deutschland. Die Übertragung ist verschlüsselt, die Anmeldung zweistufig (Smartphone plus PIN oder Karte plus PIN). Über die Rechnungsnetzwerke TRAFFIQX und Peppol werden Absender identifiziert – gefälschte Rechnungen per E-Mail, ein wachsendes Betrugsfeld, laufen daran vorbei. DATEV ist eine Genossenschaft, deren Mitglieder Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte sind.
Was kostet das Ganze?
Registrierung auf der E-Rechnungsplattform und Empfang von E-Rechnungen: kostenlos. Versand eigener E-Rechnungen über die Plattform: 5 € pro Jahr für die DATEV E-Rechnungsschreibung, sonst 0,50 € je hochgeladene Ausgangsrechnung. DATEV Unternehmen online: besprechen wir individuell mit Ihnen.
Muss ich das alles allein einrichten?
Nein. Die Bestellung bei DATEV übernehmen wir. Die Registrierung der App und der Plattform schaffen Sie mit diesem Leitfaden in einer Viertelstunde; die Verbindung zwischen Postfach und Unternehmen online stellen wir auf Wunsch gemeinsam am Telefon ein. Wenn Sie lieber einen Termin in der Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort möchten, sagen Sie es.
Wenn Sie uns brauchen
Lenk & Lenk Steuerberater PartG mbB
- Ansprechpartner
- Ihr gewohnter Ansprechpartner in der Kanzlei
- Telefon
- [Telefonnummer eintragen]
- [E-Mail-Adresse eintragen]
- Internet
- www.lenk-lenk.de
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- Dorsten
Für technische Fragen zur Plattform hat DATEV außerdem einen digitalen Service-Assistenten zur E-Rechnung: isa.datev.de/page/bot-e-rechnung. Störungen bei DATEV sehen Sie auf datev-status.de.
Zum Schluss
Wenn alle Haken gesetzt sind, ist Ihr Rechnungseingang für 2027 und 2028 fertig – und Sie haben nebenbei ein Belegarchiv, in dem Sie jede Rechnung in Sekunden finden. Drucken Sie sich diese Seite mit Ihrer Checkliste aus oder speichern Sie den Link.