Personalfragebogen für die Neueinstellung

Bitte vollständig ausfüllen. Das Formular sagt Ihnen an jeder Stelle, was noch fehlt, und prüft Steuer‑ID, Versicherungsnummer und IBAN auf Tippfehler. Abschicken lässt es sich erst, wenn alles da ist.

Der Bogen besteht aus zwei Teilen. Für die Anmeldung werden beide gebraucht.

Teil A — füllt die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter aus.
Person, Steuer, Krankenkasse, Bankverbindung.
Teil B — füllt der Betrieb aus.
Vertrag, Tätigkeit, Arbeitszeit, Bezahlung.

Sie müssen nicht gleichzeitig ausfüllen. Wer zuerst dran ist, klickt am Ende auf „Zwischenstand speichern“ und gibt die Datei weiter. Die andere Seite öffnet den Bogen, wählt „Gespeicherten Stand laden“ und macht dort weiter.

Ich fülle gerade aus:

Sie können jederzeit unterbrechen. Beim Speichern legt der Browser eine Datei in Ihrem Download-Ordner ab, mit der Sie hier weitermachen.

Rollen, Zuständigkeit und Datenschutz

Was die Kanzlei tut. Sie erfasst die hier gemachten Angaben, erstellt daraus die Lohnabrechnung und gibt die vorgeschriebenen Meldungen ab. Sie prüft dabei nicht die Identität der beschäftigten Person, nicht die Echtheit vorgelegter Nachweise und nicht die arbeitsrechtliche Gestaltung des Vertrags.

Wer verantwortlich bleibt. Melde- und beitragspflichtig ist der Arbeitgeber. Angaben, die weniger als fünf Arbeitstage vor dem Abrechnungslauf eingehen, werden im folgenden Monat berücksichtigt und dann rückwirkend abgerechnet.

Keine Rechtsberatung. Die Erläuterungen in diesem Bogen sind allgemeine Hinweise zur Ausfüllung. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall, insbesondere keine arbeitsrechtliche.

Datenschutz. Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist der Arbeitgeber: [Name und Anschrift des Betriebs eintragen]. Die Daten werden zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses sowie zur Erfüllung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten verarbeitet und an die Steuerberatungskanzlei, die Sozialversicherungsträger und die Finanzverwaltung übermittelt. Rechtsgrundlagen sind § 26 BDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO. Es bestehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. Ausführliche Informationen nach Art. 13 DSGVO erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.

Ihre Angaben bleiben in diesem Browserfenster. Nichts wird automatisch versendet oder gespeichert. Erst wenn Sie am Ende „Fertigstellen“ wählen, erzeugt das Formular ein Dokument, das Sie ausdrucken oder als Datei weitergeben können. Schließen Sie das Fenster vorher, sind die Eingaben weg.