Werkzeug · kostenlos · keine Anmeldung
E-Rechnung erstellen
Rechnung eingeben, prüfen lassen, als XRechnung oder ZUGFeRD herunterladen. Jede Datei läuft vor dem Herunterladen durch dieselben offiziellen Regeln wie beim Prüfen – eine ungültige Rechnung kann hier nicht entstehen. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.
Für gelegentliche, einfache Rechnungen. Dieses Werkzeug ist eine Notlösung für alle, die selten eine E-Rechnung brauchen – etwa Vermieter mit einer Dauerrechnung im Monat. Es ist kein Rechnungsprogramm: keine Kundenverwaltung, kein Mahnwesen, keine Buchhaltung, kein Archiv. Wer regelmäßig Rechnungen schreibt, ist mit einer Rechnungssoftware besser bedient.
Häufige Fragen
E-Rechnung erstellen – kurz erklärt.
Ist das Erstellen einer E-Rechnung hier wirklich kostenlos?
Ja – ohne Anmeldung, ohne Konto, ohne Begrenzung der Anzahl. Die Rechnung entsteht vollständig in Ihrem Browser; steuerpapiere.de speichert weder Ihre Eingaben noch die fertige Datei. Das Werkzeug ist für gelegentliche, einfache Rechnungen gedacht. Wer regelmäßig viele Rechnungen schreibt, ist mit einem Rechnungsprogramm besser bedient.
XRechnung oder ZUGFeRD – welches Format soll ich wählen?
An Behörden in Deutschland: XRechnung, das ist dort vorgeschrieben. Zwischen Unternehmen erfüllen beide Formate die E-Rechnungspflicht, denn beide folgen der europäischen Norm EN 16931. ZUGFeRD ist eine PDF-Datei mit eingebetteten Rechnungsdaten – Ihr Kunde kann sie auch ohne Software lesen. XRechnung ist eine reine XML-Datei ohne Bild. Im Zweifel fragen Sie den Empfänger, was sein Buchhaltungsprogramm verarbeitet. Hier erzeugen Sie beides aus denselben Eingaben.
Muss ich als Vermieter eine E-Rechnung ausstellen?
Nur, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig an ein Unternehmen vermieten – also auf die Steuerbefreiung verzichtet haben (§ 9 UStG). Dann gilt die Ausstellungspflicht ab dem 1. Januar 2027 bei einem Vorjahresumsatz über 800.000 €, sonst ab dem 1. Januar 2028. Umsatzsteuerfreie Vermietung (§ 4 Nr. 12 UStG) und Vermietung an Privatpersonen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen. Ein Mietvertrag, der als Dauerrechnung vor 2027 in Papierform oder als PDF erteilt wurde, bleibt gültig, solange sich die Rechnungsangaben nicht ändern.
Gilt die E-Rechnungspflicht auch für Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen seit 2025 E-Rechnungen empfangen können, dürfen selbst aber dauerhaft „sonstige Rechnungen“ ausstellen – Papier oder einfache PDF (§ 34a UStDV). Sie können trotzdem eine E-Rechnung schreiben, etwa weil ein Kunde sie wünscht: Wählen Sie hier den Steuerfall „Kleinunternehmer“, der Pflichthinweis auf § 19 UStG wird dann eingetragen.
Kann ich eine Gutschrift als E-Rechnung erstellen?
Ja, im Gutschriftverfahren: Der Leistungsempfänger rechnet die Leistung ab (§ 14 Abs. 2 UStG). Das muss vorher vereinbart sein, und das Dokument muss das Wort „Gutschrift“ tragen – beides ist hier berücksichtigt. Nicht gemeint ist die kaufmännische Gutschrift, mit der ein Aussteller eine eigene Rechnung korrigiert. Dafür gibt es die Stornorechnung.
Wie korrigiere oder storniere ich eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung wird nicht überschrieben, sondern mit einer Stornorechnung aufgehoben: gleiche Positionen mit negativen Beträgen und Bezug auf Nummer und Datum der ursprünglichen Rechnung. Danach stellen Sie eine neue, richtige Rechnung aus. Laden Sie dazu die ursprüngliche Rechnung hier hoch – Bezug, Positionen und Vorzeichen werden automatisch gesetzt.
Bleiben meine Rechnungsdaten wirklich auf meinem Gerät?
Ja. Es gibt keinen Server, an den Eingaben gesendet werden – auch nicht zum Prüfen. Ihre Firmendaten, Bankverbindung und Kundenliste sichern Sie als Datei auf Ihrem Gerät und laden sie beim nächsten Mal wieder. Auf Wunsch merkt sich Ihr Browser den Stand; das schalten Sie selbst ein und jederzeit wieder aus.
Ist die Rechnung damit ordnungsgemäß archiviert?
Nein. Das Werkzeug erzeugt die Datei, bewahrt sie aber nicht auf. Sie müssen ein Doppel acht Jahre unverändert aufbewahren (§ 14b UStG) – in Ihrem Buchhaltungs- oder Archivsystem, nicht nur im Download-Ordner. Unveränderbar wird eine E-Rechnung nicht durch das Format, sondern durch die Art der Aufbewahrung (GoBD).
Hinweis: Dieses Werkzeug erzeugt die Rechnungsdatei technisch nach den offiziellen Regeln (EN 16931, XRechnung). Es prüft nicht, ob Ihre Angaben inhaltlich richtig sind – Steuersatz, Steuerbefreiung, Leistungsbeschreibung, Berechtigung zur Rechnungsstellung. Es stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Bei Fragen zu einer konkreten Rechnung wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung.
