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Werkzeug · kostenlos · keine Anmeldung

E-Rechnung öffnen & prüfen

XRechnung oder ZUGFeRD-Datei hineinziehen: Sie sehen die Rechnung lesbar und erfahren, ob sie den offiziellen Regeln entspricht – und was ein Fehler für Sie bedeutet. Die Datei bleibt dabei auf Ihrem Gerät.

Rechnungsdatei hier ablegen

XML (XRechnung) oder PDF (ZUGFeRD / Factur-X). Auch Rechnungen im Peppol-Format.

Ihre Rechnung verlässt Ihren Browser nicht. Verarbeitet werden Dateien bis 40 MB.

Keine AnmeldungKein Konto, keine E-Mail-Adresse, keine Freischaltung.
Keine SpeicherungNichts wird hochgeladen oder aufbewahrt. Fenster zu, Daten weg.
Verarbeitung im BrowserDie offiziellen Prüfregeln laufen auf Ihrem Gerät – nicht auf einem Server.

Was wird geprüft?

Dieselben Regeln, die Behörden und Buchhaltungsprogramme anwenden.

Das Werkzeug nutzt die offiziellen Prüfregeln unverändert. Es gibt keine eigene Auslegung – nur eine verständliche Erklärung dessen, was die Regeln melden.

  • 1 · Dateiformat

    Ist es eine XML-Datei oder ein PDF mit eingebetteter XML? Eine gewöhnliche PDF ohne XML wird als „keine E-Rechnung“ erkannt.

  • 2 · XML lesbar

    Ist die Datei wohlgeformt und vollständig? Beschädigte oder abgeschnittene Dateien kann kein Programm verarbeiten.

  • 3 · Format und Profil

    XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD/Factur-X-Profil oder Peppol – erkannt an der Kennung in der Datei.

  • 4 · Aufbau (XML-Schema)

    Stehen die Felder an der richtigen Stelle, in der richtigen Form? Verstöße sind „Formatfehler“ im Sinne des BMF-Schreibens vom 15.10.2025.

    UBL 2.1 · UN/CEFACT CII D16B · Factur-X-Profilschemas
  • 5 · Geschäftsregeln der EU-Norm

    Pflichtangaben, Rechenregeln (Summen, Steuerbeträge), Codelisten und Steuerlogik nach EN 16931.

    CEN-Schematron
  • 6 · Zusatzregeln des Profils

    Deutsche XRechnung-Regeln der KoSIT (z. B. Käuferreferenz, Ansprechpartner, Bankverbindung), ZUGFeRD-Profilregeln oder Peppol-Regeln.

    XRechnung 3.0 · Factur-X / ZUGFeRD · Peppol BIS Billing 3.0

Regelstand: KoSIT-Validator-Konfiguration, XRechnung-Schematron, CEN-Schematron, Factur-X, Peppol. Zuletzt eingespielt am .

Das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 unterscheidet drei Fehlerarten: Formatfehler (die Datei verstößt gegen das Schema – dann liegt keine E-Rechnung vor), Geschäftsregelfehler (die Datei verstößt gegen die Regeln der EN 16931 oder des Profils) und Inhaltsfehler (die Angaben sind falsch, obwohl die Datei technisch korrekt ist). Die ersten beiden Arten findet dieses Werkzeug. Inhaltsfehler – etwa ein falscher Steuersatz oder eine Leistung, die nie erbracht wurde – kann nur der Empfänger selbst erkennen.

Grundlagen zur E-Rechnungspflicht, zum Empfang und zum Versand finden Sie im Leitfaden „E-Rechnung verstehen“.

Häufige Fragen

Kurz erklärt.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das Programme automatisch lesen können. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931. In Deutschland sind zwei Ausprägungen üblich: XRechnung (eine reine XML-Datei) und ZUGFeRD (ein PDF, in dem die XML-Daten eingebettet sind). Eine gewöhnliche PDF-Rechnung, ein Scan oder eine Word-Datei sind keine E-Rechnungen, auch wenn sie per E-Mail kommen.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist eine reine Datendatei (XML) ohne Bild. Man öffnet sie mit einem Programm – oder mit diesem Werkzeug. Rechnungen an deutsche Behörden müssen als XRechnung gestellt werden. ZUGFeRD (international: Factur-X) ist ein PDF, das man ganz normal anschauen kann, und das zusätzlich die XML-Daten enthält. Zwischen Unternehmen sind beide Formate gleichwertig, solange sie der EN 16931 entsprechen. ZUGFeRD kennt Profile: MINIMUM und BASIC WL sind keine vollständigen Rechnungen; BASIC, EN 16931 (COMFORT), EXTENDED und XRECHNUNG sind es.

Wie öffne ich eine XML-Rechnung?

Ziehen Sie die Datei oben auf die Ablagefläche oder wählen Sie sie über „Datei auswählen“. Sie sehen dann Rechnungssteller, Empfänger, Positionen, Beträge, Steuern und Zahlungsdaten in lesbarer Form. Wenn Ihre Buchhaltungssoftware (zum Beispiel DATEV Unternehmen online) E-Rechnungen verarbeitet, öffnet sie XML-Rechnungen ebenfalls und zeigt sie an.

Warum kann ich meine E-Rechnung nicht lesen?

Eine XRechnung ist für Programme gemacht, nicht für Menschen: Öffnet man sie im Texteditor oder Browser, sieht man nur spitze Klammern. Das ist kein Fehler der Datei. Dieses Werkzeug übersetzt die Daten in eine normale Rechnungsansicht. Meldet das Werkzeug dagegen „XML nicht lesbar“, ist die Datei beschädigt oder unvollständig – dann hilft nur eine neue Datei vom Absender.

Ist meine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Nur wenn im PDF eine XML-Datei mit den Rechnungsdaten steckt (ZUGFeRD/Factur-X). Von außen sieht man das nicht. Ziehen Sie das PDF einfach auf diese Seite: Das Werkzeug sucht die eingebettete XML. Findet es keine, ist es eine gewöhnliche PDF-Rechnung – umsatzsteuerlich eine „sonstige Rechnung“, die zwischen Unternehmen nur noch in den Übergangsfristen erlaubt ist.

Was bedeutet „technisch gültig“?

Die Datei ist so aufgebaut, wie der Standard es verlangt, und erfüllt die Geschäftsregeln der EN 16931 sowie des erkannten Profils. Eine Buchhaltungssoftware oder ein Behördenportal wird sie annehmen. „Technisch gültig“ sagt aber nichts darüber, ob der Inhalt stimmt: ob die Leistung erbracht wurde, der Preis vereinbart war, der Steuersatz richtig ist oder ob die Bankverbindung wirklich dem Aussteller gehört. Das prüfen Sie wie bisher selbst.

Werden meine Rechnungsdaten hochgeladen?

Nein. Die Datei wird ausschließlich in Ihrem Browser verarbeitet – auch die Prüfregeln laufen dort. Es gibt keinen Server, an den etwas gesendet wird, keine Speicherung, keine Cookies und kein Tracking. Schließen Sie die Seite, ist alles weg. Einzige Ausnahme: Der Prüfbericht, den Sie selbst speichern.

Welche Regeln werden geprüft?

Die offiziellen, unveränderten Regelwerke: die XML-Schemas von UBL 2.1 und UN/CEFACT CII, die Geschäftsregeln der EN 16931 in der aktuellen Fassung des CEN, die XRechnung-Regeln der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), die Profilregeln von ZUGFeRD/Factur-X und die Regeln von Peppol BIS Billing. Das Werkzeug ordnet die Meldungen nur ein und erklärt sie – es erfindet keine Regeln und lässt keine weg. Welche Versionen gerade hinterlegt sind, steht im Abschnitt „Was wird geprüft?“.

Was tun, wenn die Rechnung fehlerhaft ist?

Bitten Sie den Rechnungsaussteller um eine korrigierte E-Rechnung und nennen Sie ihm den Fehler – der gespeicherte Prüfbericht hilft dessen Softwareanbieter. Ändern Sie die Datei nicht selbst: Eine Korrektur muss vom Aussteller kommen. Bei Fehlern in den Beträgen oder bei fehlender Steuernummer sollten Sie vor der Zahlung und vor dem Vorsteuerabzug auf die Korrektur warten. Warnungen und Hinweise machen die Rechnung nicht ungültig.

Muss ich als kleiner Betrieb E-Rechnungen empfangen können?

Ja. Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können – unabhängig von der Größe, auch Kleinunternehmer und Vermieter mit Umsatzsteuerpflicht. Ein E-Mail-Postfach reicht dafür aus. Wann Sie selbst E-Rechnungen ausstellen müssen, hängt von Ihrem Umsatz ab; die Übergangsfristen erklärt der Leitfaden „E-Rechnung verstehen“.

Ist die Prüfung wirklich kostenlos?

Ja, ohne Anmeldung und ohne Begrenzung der Anzahl. Es gibt keine Bezahlversion, die gründlicher prüft: Sie sehen dieselben offiziellen Regeln und denselben Prüfbericht wie jeder andere. Die Rechnungsdatei verlässt Ihren Browser dabei nicht.

Hinweis: Die Prüfung dient der technischen Orientierung und erfolgt nach bestem Wissen mit den offiziellen Regelwerken. Sie ersetzt keine inhaltliche oder steuerliche Prüfung der Rechnung und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Trotz sorgfältiger Umsetzung wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit übernommen. Bei Fragen zu einer konkreten Rechnung wenden Sie sich an Ihre Steuerberatung.