Werkzeug · kostenlos · keine Anmeldung
Sammelüberweisung aus E-Rechnungen
Mehrere Rechnungen hineinziehen – das Werkzeug erkennt, ob es E-Rechnungen sind, prüft sie nach den offiziellen Regeln, liest Empfänger, IBAN und Betrag aus und erzeugt daraus eine Überweisungsdatei für Ihr Online-Banking. Kein Abtippen, kein Zahlendreher.
Rechnungsdateien hier ablegen
Mehrere auf einmal: XML (XRechnung) oder PDF (ZUGFeRD / Factur-X). Auch gewöhnliche PDF-Rechnungen sind erlaubt – dort liest das Werkzeug den Text und schlägt Empfänger, IBAN und Betrag vor, die Sie prüfen.
Ihre Rechnungen verlassen Ihren Browser nicht. Bis zu 200 Dateien, je bis 40 MB.
Noch keine Dateien. Nach dem Ablegen erscheint hier eine Liste mit dem Prüfergebnis je Datei.
| Datei | E-Rechnung? | Gültig? | Daten lesbar? | Empfänger | IBAN | Betrag | Fällig | Verwendungs- zweck |
|---|
Achtung: Mindestens zwei ausgewählte Zahlungen haben dieselbe IBAN und denselben Betrag – möglicherweise eine Rechnung doppelt.
Empfänger, IBAN, Betrag und Verwendungszweck können Sie in jeder Zeile ändern. „Gültig“ heißt: Die Datei besteht die technische Prüfung nach EN 16931/XRechnung – ob die Rechnung inhaltlich stimmt, prüfen Sie selbst, bevor Sie bezahlen.
Ihr Konto und die Datei
Frühestens heute. Ihre Bank führt am nächsten Bankarbeitstag aus.
Gut zu wissen
Vom Rechnungseingang zur Überweisung – ohne Abtippen.
E-Rechnungen enthalten IBAN, Betrag und Rechnungsnummer als Daten. Dieses Werkzeug nutzt genau das: Es liest die Angaben aus, prüft jede Datei mit denselben offiziellen Regeln wie der Prüfer dieser Seite und schreibt daraus eine SEPA-Überweisungsdatei im Format pain.001, das alle deutschen Banken für Sammelüberweisungen einlesen. Sie behalten die Kontrolle: Jede Zeile lässt sich ändern oder abwählen, und Geld fließt erst, wenn Sie die Datei in Ihrem Online-Banking freigeben.
Häufige Fragen
Kurz erklärt.
Wie lade ich die Datei in mein Online-Banking?
In fast jedem Online-Banking für Geschäftskunden gibt es einen Punkt wie „Sammelüberweisung“, „Datei-Upload“, „SEPA-Datei einreichen“ oder „Zahlungsverkehrsdatei“. Dort wählen Sie die heruntergeladene XML-Datei aus, prüfen die Übersicht und geben mit TAN frei. In Banking-Programmen wie SFirm, StarMoney oder Banking4 heißt es „Datei importieren“. Lehnt die Bank die Datei ab, wählen Sie oben die ältere Fassung pain.001.001.03.
Was bedeuten die drei Spalten E-Rechnung, Gültig, Daten lesbar?
E-Rechnung: Die Datei enthält strukturierte Rechnungsdaten (XRechnung oder ZUGFeRD) – eine gewöhnliche PDF ist keine. Gültig: Die Datei besteht die technische Prüfung nach den offiziellen Regeln (EN 16931, XRechnung); bei Fehlern sollten Sie beim Aussteller nachfragen, bevor Sie bezahlen. Daten lesbar: Empfänger, IBAN und Zahlbetrag stehen in den Rechnungsdaten und die IBAN hat eine gültige Prüfziffer. Fehlt etwas, tragen Sie es von Hand ein. Bei gewöhnlichen PDFs steht hier „aus Text – prüfen“: Die Werte sind aus dem sichtbaren Text gelesen und ein Vorschlag, keine geprüfte Angabe.
Kann ich auch normale PDF-Rechnungen mit überweisen?
Ja. Bei einer gewöhnlichen PDF liest das Werkzeug den sichtbaren Text und sucht darin IBAN, Betrag, Rechnungsnummer, Datum und den Namen des Ausstellers. Die IBAN wird dabei mit ihrer Prüfziffer bestätigt; Betrag und Name sind Vorschläge, die Sie vor dem Ankreuzen kontrollieren – die Zeile ist deshalb nicht vorausgewählt. Gescannte Rechnungen ohne Textebene (Foto, Scan) kann das Werkzeug nicht lesen; dort tragen Sie die Daten von Hand ein. So bezahlen Sie alle Rechnungen des Tages mit einer Datei.
Ist das sicher? Wer sieht meine IBAN?
Niemand außer Ihnen. Rechnungen, Kontodaten und die erzeugte Datei bleiben in Ihrem Browser; es gibt keinen Server, an den etwas gesendet wird. Die Datei bewegt kein Geld – das passiert erst durch Ihre Freigabe in der Bank. Prüfen Sie dort die Empfänger-IBANs noch einmal: Eine E-Rechnung mit falscher IBAN ist ein bekannter Betrugsweg, gegen den auch die beste Software nicht schützt.
Warum wird die Rechnung nicht als bezahlt markiert oder archiviert?
Weil dieses Werkzeug nur den einen Schritt „Überweisungsdatei erzeugen“ übernimmt. Ablage, Bezahlstatus und Übergabe an die Kanzlei gehören in Ihre Buchhaltungssoftware oder Ihr Belegarchiv. Wie ein durchgängiger Prozess aussieht, erklärt der Leitfaden E-Rechnung verstehen, Station 4.
Kann ich Gutschriften oder Stornorechnungen einlesen?
Sie werden erkannt, aber nicht als Zahlung vorgeschlagen: Eine Gutschrift oder ein Storno mit negativem Betrag ist nichts, was Sie überweisen. Verrechnen Sie solche Beträge mit der nächsten Rechnung des Lieferanten.
Ist das Erzeugen der Überweisungsdatei wirklich kostenlos?
Ja, ohne Anmeldung und ohne Begrenzung der Rechnungen je Datei. Es gibt keine Bezahlversion, kein Konto und kein Feld für eine E-Mail-Adresse. Weder Ihre Rechnungen noch Ihre Kontodaten verlassen dabei den Browser, und die Datei bewegt erst dann Geld, wenn Sie sie in Ihrer Bank freigeben.
