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Reisekostenrechner

Dienstreise eintragen, Mahlzeiten ankreuzen, Belege zusammenzählen – der Rechner ermittelt Verpflegungspauschalen, Fahrtkosten und Übernachtung nach den Regeln 2026 und erzeugt die fertige Reisekostenabrechnung als PDF. Für Beschäftigte, die abrechnen, und Betriebe, die erstatten.

Wer rechnet ab

Abrechnung

Die PDF enthält alle Reisen mit Tagesübersicht, die Belegposten und zwei Unterschriftsfelder. Belege dazuheften, unterschreiben, an die Lohnabrechnung oder Buchhaltung geben. Zwischenspeichern legt eine Datei auf Ihrem Gerät an – es wird nichts übertragen.

Gut zu wissen

So rechnet der Betrieb Reisekosten richtig ab.

Bei einer Dienstreise – im Gesetz „Auswärtstätigkeit“ – darf der Betrieb Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand, Übernachtung und Nebenkosten steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG), und zwar genau in der Höhe, die die beschäftigte Person sonst als Werbungskosten absetzen könnte. Verpflegung und Kilometer laufen über Pauschalen, alles andere über Belege. Wer als Unternehmer selbst reist, setzt dieselben Beträge als Betriebsausgaben an. Die Abrechnung ist eine Lohnunterlage: Sie muss vollständig, unterschrieben und aufbewahrt sein, sonst wird aus der steuerfreien Erstattung bei der nächsten Prüfung Arbeitslohn.

Häufige Fragen

Kurz erklärt.

Wie hoch sind die Verpflegungspauschalen 2026?

Im Inland 28 € für jeden vollen Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit, 14 € für den An- und den Abreisetag einer mehrtägigen Reise und 14 € für eine eintägige Reise mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit (§ 9 Abs. 4a EStG). Die Beträge gelten unverändert seit 2020. Für das Ausland legt das Bundesfinanzministerium jährlich eigene Sätze je Land fest; die tragen Sie im Rechner selbst ein.

Warum wird die Pauschale gekürzt, wenn das Hotel Frühstück hat?

Weil die Pauschale den Mehraufwand für Essen abgelten soll – und wer eine Mahlzeit gestellt bekommt, hat diesen Aufwand nicht. Die Kürzung ist gesetzlich festgelegt: 20 % der vollen Tagespauschale für ein Frühstück (5,60 €), je 40 % für Mittag- und Abendessen (11,20 €), höchstens bis auf null. Das gilt für jede Mahlzeit, die der Betrieb bezahlt oder ein Geschäftspartner spendiert, auch das im Hotelpreis enthaltene Frühstück. Kreuzen Sie deshalb die Mahlzeiten je Tag an.

Was ist die Dreimonatsfrist?

Wer länger als drei Monate an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte arbeitet – etwa auf einer Baustelle oder beim Kunden –, bekommt ab dem vierten Monat keine Verpflegungspauschale mehr (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). Fahrtkosten und Übernachtung bleiben erstattbar. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen lässt die Frist neu beginnen, gleich aus welchem Grund. Für solche Reisen setzen Sie im Rechner den Haken „Dreimonatsfrist abgelaufen“.

Was gilt bei der Fahrt mit dem eigenen Auto?

Für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 € beim Pkw, 0,20 € bei Motorrad, Roller oder E-Bike mit Motor – hin und zurück, ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten. Das ist nicht die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit, die nur die einfache Strecke zählt. Wer mit Bahn, Flugzeug, Taxi oder Bus fährt, rechnet den Beleg ab. Fahrten mit einem Firmenwagen gehören nicht in die Reisekostenabrechnung.

Übernachtung: Beleg oder Pauschale?

Grundsätzlich der Beleg. Die Pauschale von 20 € je Nacht im Inland darf nur der Arbeitgeber steuerfrei erstatten, wenn kein Beleg vorliegt – etwa bei Übernachtung bei Freunden. Als Werbungskosten in der Steuererklärung oder als Betriebsausgabe des Unternehmers zählen ausschließlich belegte Kosten. Ist auf der Hotelrechnung ein Frühstück enthalten, wird nicht die Rechnung gekürzt, sondern die Verpflegungspauschale des Tages.

Muss der Betrieb Reisekosten überhaupt erstatten?

Ob und wie viel der Betrieb erstattet, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder eine Reisekostenrichtlinie – das Steuerrecht sagt nur, bis zu welcher Höhe die Erstattung steuer- und beitragsfrei bleibt. Erstattet der Betrieb weniger als die Pauschalen, kann die beschäftigte Person die Differenz als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Erstattet er mehr, ist der Mehrbetrag steuerpflichtiger Arbeitslohn; für Verpflegung darf er ihn bis zur Höhe der Pauschale mit 25 % pauschal versteuern.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Der Rechner arbeitet vollständig in Ihrem Browser; es gibt keinen Server, an den Reisen oder Namen gesendet werden. Mit „Zwischenspeichern“ legen Sie eine Datei auf Ihrem Gerät an und laden sie später wieder – zum Beispiel, um am Monatsende alle Reisen in einer Abrechnung zu sammeln. Die fertige PDF geht dorthin, wohin Sie sie schicken.

Ist der Reisekostenrechner wirklich kostenlos?

Ja, vollständig. Keine Anmeldung, keine Testphase, keine Begrenzung der Reisen je Abrechnung und kein Feld für eine E-Mail-Adresse. Auch die fertige PDF kostet nichts und trägt keine Werbung; sie sieht aus wie eine Abrechnung und nicht wie ein Prospekt.