steuerpapiere.de

Werkzeug · kostenlos · keine Anmeldung

Steuertermine

Wann ist die Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig, wann müssen die Löhne abgerechnet sein, bis wann die Steuererklärung? Ein Jahr, Ihr Bundesland, Ihr Rhythmus – und alle Termine stehen richtig verschoben da. Als Kalenderdatei für Outlook, Apple oder Google.

Ihr Betrieb

Für die Feiertage: Fällt ein Termin auf einen Feiertag, rückt er auf den nächsten Werktag.

Monatlich, wenn die Umsatzsteuer des Vorjahres über 9.000 € lag; sonst vierteljährlich. Steht im Bescheid Ihres Finanzamts.

Monatlich ab 5.000 € Lohnsteuer im Vorjahr, vierteljährlich ab 1.080 €, sonst jährlich. Ohne Beschäftigte entfallen auch die Sozialversicherungstermine.

Ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bescheide Ihres Finanzamts, Ihrer Gemeinde und Ihrer Krankenkassen. Individuelle Fristen (Fristverlängerungen, Stundungen, abweichendes Wirtschaftsjahr) stehen hier nicht.

Termine im Jahr

UmsatzsteuerLohnsteuerSozialversicherungVorauszahlungenJahrestermine

Stichtage

Was sich 2026 und 2027 ändert.

Keine Fristen, sondern Termine, ab denen etwas anders läuft – Stand September 2026.

  • 1. Januar 2026Mindestlohn 13,90 € je Stunde; Minijob-Grenze damit 603 € im Monat.
  • 1. Januar 2027Mindestlohn 14,60 € je Stunde; die Minijob-Grenze steigt entsprechend.
  • 1. Januar 2027E-Rechnungen ausstellen wird Pflicht für Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz – Leitfaden E-Rechnung verstehen.
  • 1. Januar 2027Entgeltunterlagen müssen elektronisch geführt werden (§ 8 Abs. 2 Beitragsverfahrensverordnung) – Personalfragebögen, Befreiungsanträge, Nachweise als Datei.
  • 1. Januar 2028E-Rechnungen ausstellen wird Pflicht für alle Unternehmen im Geschäft mit anderen Unternehmen.
  • 1. März 2027Frist für die Steuererklärungen 2025, wenn eine Kanzlei sie erstellt.

Gut zu wissen

Was hinter den Terminen steckt.

Die Termine folgen dem Gesetz, nicht dem Kalender: Fällt ein Fristende auf Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Für die Sozialversicherung zählen Bankarbeitstage – Montag bis Freitag ohne Feiertage, ohne den 24. und 31. Dezember. Die Beiträge sind am drittletzten Bankarbeitstag fällig; der Beitragsnachweis muss schon um 0 Uhr des fünftletzten bei der Krankenkasse sein. Deshalb steht hier der sechstletzte Bankarbeitstag als Tag, an dem die Löhne abgerechnet sein müssen.

Häufige Fragen

Kurz erklärt.

Was ist die Schonfrist und wann gilt sie nicht?

Wer eine Steuer bis zu drei Tage nach dem Fälligkeitstag überweist, zahlt keinen Säumniszuschlag (§ 240 Abs. 3 AO). Das gilt nur für Überweisungen, nicht für Scheckzahlungen, und nicht für die Sozialversicherung – dort ist der drittletzte Bankarbeitstag der letzte Tag. Die Schonfrist ist ein Sicherheitsnetz, kein zweiter Termin: Die Anmeldung selbst muss pünktlich abgegeben sein, sonst droht ein Verspätungszuschlag. Fällt das Ende der Schonfrist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sie sich bis zum nächsten Werktag.

Warum steht der Beitragsnachweis am sechstletzten Bankarbeitstag?

Das Gesetz sagt: Der Beitragsnachweis muss spätestens um 0 Uhr des fünftletzten Bankarbeitstags bei der Krankenkasse vorliegen (§ 28f Abs. 3 SGB IV). „0 Uhr“ heißt: Der fünftletzte Tag selbst ist schon zu spät. Praktisch müssen die Löhne also am sechstletzten Bankarbeitstag abgerechnet und die Nachweise übermittelt sein. Die Beiträge selbst werden am drittletzten Bankarbeitstag abgebucht oder müssen dann eingegangen sein. Wer die Abrechnung bei einer Kanzlei hat, muss die Lohndaten entsprechend früher liefern.

Was bringt die Dauerfristverlängerung?

Einen Monat mehr Zeit für jede Umsatzsteuer-Voranmeldung (§ 46 UStDV): Die Voranmeldung für Januar ist dann am 10. März fällig statt am 10. Februar. Monatszahler leisten dafür eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorauszahlungen des Vorjahres, die mit der Dezember-Voranmeldung verrechnet wird. Der Antrag wird einmal elektronisch gestellt und gilt weiter, bis er widerrufen wird. Für die Lohnsteuer gibt es keine Dauerfristverlängerung.

Was passiert, wenn ich einen Termin verpasse?

Bei verspäteter Zahlung entsteht ein Säumniszuschlag von 1 % des auf volle 50 € abgerundeten Betrags je angefangenem Monat (§ 240 AO). Bei verspäteter Abgabe einer Erklärung oder Anmeldung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen; für Jahreserklärungen ist er ab einer bestimmten Verspätung automatisch: 0,25 % der festgesetzten Steuer je angefangenem Monat, mindestens 25 € pro Monat (§ 152 AO). Bei der Sozialversicherung gibt es Säumniszuschläge von 1 % je Monat, und wiederholte Verspätungen fallen bei Betriebsprüfungen auf.

Welche Termine gelten für Kleinunternehmer?

Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt (§ 19 UStG), gibt keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab und seit 2024 in der Regel auch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr. Es bleiben die Einkommensteuer mit ihren Vorauszahlungen, gegebenenfalls Gewerbesteuer und – bei Beschäftigten – Lohnsteuer und Sozialversicherung. Wählen Sie oben „Kleinunternehmer“, dann verschwinden die Umsatzsteuertermine aus der Liste.

Wie kommen die Termine in meinen Kalender?

Der Knopf „Kalenderdatei herunterladen“ erzeugt eine .ics-Datei – das Standardformat für Termine. Öffnen Sie sie in Outlook, im Apple Kalender oder in Thunderbird, oder importieren Sie sie im Google Kalender unter Einstellungen → Importieren. Jeder Termin ist ein ganztägiger Eintrag mit einer Erinnerung drei Tage vorher. Die Datei entsteht in Ihrem Browser; es wird nichts übertragen und nichts abonniert – für das nächste Jahr laden Sie einfach eine neue Datei.

Ist der Steuerterminkalender wirklich kostenlos?

Ja. Terminliste und Kalenderdatei sind kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Abonnement. Sie laden die Datei einmal herunter und importieren sie; es gibt keine Adresse, die Ihren Kalender abfragt, und kein Konto, das später etwas kostet.