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Darlehensrechner mit Zahlungsplan

Betrag, Zinssatz und Laufzeit eintragen – der Rechner zeigt die Monatsrate und einen vollständigen Zahlungsplan: wie viel jeder Rate Zinsen sind, wie viel Tilgung, und wie hoch die Restschuld danach ist. Mit Sondertilgung, Zinsbindung und Jahressummen für die Buchhaltung. Alles läuft in Ihrem Browser.

Ihr Darlehen

Der gebundene Sollzins aus dem Angebot, nicht der Effektivzins.

Optional

Wird am Ende jedes Darlehensjahres zusätzlich getilgt – nur so weit, wie der Vertrag es kostenfrei erlaubt (oft 5 % im Jahr).

Zeigt die Restschuld, für die Sie dann neu verhandeln müssen. Leer lassen, wenn der Zins für die ganze Laufzeit gilt.

Rechenweg: monatliche Verzinsung der Restschuld mit Sollzins ÷ 12, nachschüssige Rate. Der Tilgungsplan der Bank kann um wenige Euro abweichen. Keine Beratung, kein Angebot.

Gut zu wissen

Zins, Tilgung, Restschuld – was der Zahlungsplan zeigt.

Die Rate ist nur die halbe Wahrheit. Wer wissen will, was ein Darlehen wirklich kostet, wie schnell es abgetragen wird und was davon steuerlich zählt, braucht den Blick in den Plan.

Annuitätendarlehen oder Ratendarlehen?

Fast alle Bank- und Immobiliendarlehen sind Annuitätendarlehen: Die Rate bleibt über die Zinsbindung gleich. Weil die Zinsen immer auf die noch offene Restschuld berechnet werden, sinkt der Zinsanteil von Monat zu Monat – und der Tilgungsanteil steigt um genau diesen Betrag. Am Anfang zahlen Sie also vor allem Zinsen, am Ende fast nur noch Tilgung.

Beim Ratendarlehen (auch Tilgungsdarlehen oder Abzahlungsdarlehen) ist die Tilgung in jedem Monat gleich hoch; die Zinsen kommen obendrauf. Die erste Rate ist deshalb die höchste, danach sinkt sie Monat für Monat. Über die gesamte Laufzeit zahlen Sie beim Ratendarlehen etwas weniger Zinsen, weil die Schuld schneller sinkt – dafür ist die Anfangsbelastung höher. Diese Form findet sich eher bei Förderdarlehen und Investitionskrediten für Betriebe.

Drei Wege, dieselbe Rate zu beschreiben:

  • Laufzeit vereinbart („in zehn Jahren getilgt“): Die Rate ergibt sich aus der Annuitätenformel.
  • Rate vereinbart („1.200 € im Monat“): Die Laufzeit ergibt sich – reicht die Rate nicht einmal für die Zinsen, wird das Darlehen nie getilgt.
  • Anfängliche Tilgung vereinbart („3,6 % Zins plus 2 % Tilgung“): Der Klassiker bei Immobilien. Die Rate ist (Zins + Tilgung) × Darlehen ÷ 12; die Laufzeit steht nicht im Vertrag, sondern im Plan – bei 2 % Tilgung sind es je nach Zins 25 bis 30 Jahre, bei 1 % über 40.

Warum der Zinsanteil am Anfang so hoch ist

Ein Beispiel: 100.000 € zu 4 % Sollzins, Rate 1.012 € über zehn Jahre. Im ersten Monat sind 333 € Zinsen (100.000 € × 4 % ÷ 12) und 679 € Tilgung. Nach fünf Jahren sind es noch etwa 183 € Zinsen und 829 € Tilgung, im letzten Monat 3 € Zinsen. Über die Laufzeit summieren sich die Zinsen auf rund 21.500 € – das ist der Preis des Darlehens, und genau diese Zahl steht im Plan als „Zinsen über die gesamte Laufzeit“.

Die Jahressummen im Plan sind für die Buchhaltung gedacht: Die Zinsen eines Jahres sind der Aufwand, die Tilgung mindert nur die Verbindlichkeit. Wer den Kontoauszug bucht, sieht nur die Rate – der Plan liefert die Aufteilung.

Sollzins und Effektivzins

Im Angebot stehen zwei Zinssätze. Der Sollzins ist der Preis für das geliehene Geld und der Satz, mit dem der Plan rechnet. Der Effektivzins nach der Preisangabenverordnung rechnet zusätzlich ein, dass die Zinsen monatlich statt jährlich anfallen, und nimmt Bearbeitungsgebühren, ein Disagio und Bereitstellungszinsen mit hinein. Deshalb liegt er über dem Sollzins und eignet sich zum Vergleich zweier Angebote – nicht zum Rechnen des Plans.

Restschuld und Zinsbindung

Die Restschuld ist der Betrag, der nach einer Rate noch offen ist. Bei Immobiliendarlehen ist die Zinsbindung meist kürzer als die Laufzeit: Der Zins gilt zehn oder fünfzehn Jahre, das Darlehen braucht aber 25 oder 30. Am Ende der Bindung ist die Restschuld der Betrag, den Sie zum dann gültigen Zins neu vereinbaren müssen – bei der eigenen Bank (Prolongation) oder einer anderen (Umschuldung). Der Plan markiert diese Zeile und rechnet vor, was ein Prozentpunkt mehr im Monat ausmacht.

Faustregel für die Sicherheit: Je niedriger die anfängliche Tilgung, desto höher die Restschuld nach der Bindung und desto größer das Zinsrisiko. Wer mit 1 % tilgt, hat nach zehn Jahren noch rund 88 % der Schuld; mit 3 % sind es etwa 64 %.

Nach zehn Jahren ab vollständiger Auszahlung dürfen Sie ein Immobiliendarlehen mit sechs Monaten Frist immer kündigen (§ 489 BGB), auch bei längerer Zinsbindung – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Vorher verlangt die Bank für eine vorzeitige Rückzahlung einen Ausgleich für den entgangenen Zins.

Was eine Sondertilgung bringt

Jeder Euro Sondertilgung senkt die Restschuld sofort – und damit alle Zinsen, die auf diesen Euro bis zum Laufzeitende angefallen wären. Bei einem Annuitätendarlehen bleibt die Rate gleich, das Darlehen endet früher. Die Wirkung ist am Anfang am größten, weil die Restschuld dann am höchsten ist. Im Plan sehen Sie die Ersparnis als Differenz der Gesamtzinsen mit und ohne Sondertilgung.

Die meisten Verträge erlauben 5 % der ursprünglichen Darlehenssumme im Jahr kostenfrei; mehr ist Verhandlungssache oder kostet eine Vorfälligkeitsentschädigung. Der Rechner setzt die Sondertilgung jeweils zum Ende eines Darlehensjahres an; wer früher im Jahr zahlt, spart etwas mehr.

Ob eine Sondertilgung sinnvoll ist, hängt vom Vergleich ab: Bringt das Geld anderswo sicher mehr als den Sollzins, lohnt sie nicht. Bei Darlehen mit Zinsen von 4 % und mehr ist die Sondertilgung meist die beste sichere Anlage, die es gibt.

Was davon steuerlich zählt

Der Zahlungsplan trennt genau das, was das Finanzamt trennt: Zinsen sind Aufwand, Tilgung nicht. Die Rate selbst ist steuerlich bedeutungslos.

Betriebliches Darlehen

  • Zinsen sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) – im Jahr der Zahlung bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, im Jahr der Entstehung bei der Bilanz. Die Jahressumme aus dem Plan ist der Betrag, der in die Buchhaltung gehört.
  • Die Tilgung ist keine Ausgabe. Sie mindert die Verbindlichkeit, nicht den Gewinn. Was das Darlehen finanziert hat (Maschine, Fahrzeug, Gebäude), wird über die Abschreibung Aufwand – unabhängig davon, wie das Darlehen läuft. Deshalb kann ein Betrieb Gewinn ausweisen und trotzdem kein Geld übrig haben: Die Tilgung ist höher als die Abschreibung.
  • Überentnahmen (§ 4 Abs. 4a EStG): Wer mehr entnimmt, als der Betrieb an Gewinn und Einlagen hergibt, darf einen Teil der Schuldzinsen nicht abziehen. Ausgenommen sind Zinsen für die Anschaffung von Anlagevermögen – Investitionsdarlehen bleiben also abziehbar.
  • Gewerbesteuer: Ein Viertel der Zinsen wird dem Gewerbeertrag wieder hinzugerechnet, soweit alle Finanzierungsentgelte zusammen 200.000 € im Jahr übersteigen (§ 8 Nr. 1 GewStG). Für kleine und mittlere Betriebe spielt das selten eine Rolle.
  • Disagio und Gebühren: Ein Abschlag bei Auszahlung ist vorweggezahlter Zins und wird bilanziell auf die Zinsbindung verteilt.

Privates Darlehen

Zinsen für private Anschaffungen – das eigene Haus, das private Auto, Konsum – sind steuerlich nicht abziehbar. Anders bei einer vermieteten Immobilie: Dort sind die Zinsen Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; ein Disagio bis 5 % bei mindestens fünf Jahren Zinsbindung ist sofort abziehbar. Bei einem gemischt genutzten Gebäude ist die Zuordnung des Darlehens zum vermieteten Teil entscheidend – das lässt sich mit getrennten Darlehen und getrennten Zahlungen gestalten, aber nicht nachträglich reparieren.

Gesellschafterdarlehen

Gibt ein Gesellschafter seiner GmbH ein Darlehen, sind die Zinsen bei der GmbH Betriebsausgabe und beim Gesellschafter Kapitaleinkünfte – bei mindestens 10 % Beteiligung mit dem persönlichen Steuersatz statt der Abgeltungsteuer. Ein schriftlicher Vertrag mit marktüblichem Zins und tatsächlicher Zahlung ist Pflicht; sonst droht die verdeckte Gewinnausschüttung. Der Zahlungsplan ist hier der Nachweis, dass Zins und Tilgung wie vereinbart fließen.

Häufige Fragen

Kurz erklärt.

Warum weicht der Plan der Bank um ein paar Euro ab?

Banken rechnen mit unterschiedlichen Zinsmethoden (30/360, act/360, act/act), mit dem tatsächlichen Auszahlungstag, mit Bereitstellungszinsen vor der Auszahlung und mit Zinsverrechnung zum Quartal statt zum Monat. Der Rechner nutzt die verbreitete Näherung Sollzins ÷ 12 auf die Restschuld nach jeder Rate. Die Größenordnung stimmt, die letzten Euro stehen im Vertrag.

Was ist der Unterschied zwischen Sollzins und Effektivzins?

Der Sollzins ist der reine Zinspreis und die Rechengröße für Rate und Plan. Der Effektivzins nach der Preisangabenverordnung enthält zusätzlich die Wirkung der monatlichen Zinsverrechnung sowie Gebühren, Disagio und Bereitstellungszinsen. Er dient dem Vergleich zweier Angebote und liegt immer über dem Sollzins.

Wie hoch sollte die anfängliche Tilgung sein?

Bei Immobilien gelten 2 bis 3 % als solide, unter 2 % wird die Laufzeit sehr lang und die Restschuld nach der Zinsbindung hoch. Bei niedrigen Zinsen darf die Tilgung höher sein, weil die Rate dann trotzdem bezahlbar bleibt. Probieren Sie es im Rechner: Die Vorgabe „Anfängliche Tilgung“ zeigt sofort die Laufzeit und die Restschuld nach der Zinsbindung.

Lohnt sich eine Sondertilgung oder lieber sparen?

Eine Sondertilgung bringt sicher den Sollzins – jeder getilgte Euro spart genau diesen Zins bis zum Laufzeitende. Sparen lohnt nur, wenn die Anlage nach Steuern sicher mehr bringt. Eine Rücklage für Notfälle sollte trotzdem bleiben, weil getilgtes Geld nicht mehr verfügbar ist.

Kann ich die Tilgung als Betriebsausgabe absetzen?

Nein. Nur die Zinsen mindern den Gewinn. Die Tilgung zahlt eine Schuld zurück und ist steuerlich neutral; die finanzierte Anschaffung wird über die Abschreibung berücksichtigt. Deshalb sind die Jahressummen im Plan für die Buchhaltung wichtiger als die Rate.

Was passiert nach der Zinsbindung?

Die Restschuld wird zum dann gültigen Zins neu vereinbart – bei der bisherigen Bank (Prolongation, meist ohne neue Kosten) oder bei einer anderen (Umschuldung, mit Grundbuchkosten bei Immobilien). Wer den Zins früh sichern will, kann bis zu fünf Jahre vorher ein Forward-Darlehen abschließen, das dafür einen Aufschlag kostet.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Rechnung läuft vollständig in Ihrem Browser, nichts wird übertragen oder gespeichert. Den Zahlungsplan können Sie drucken oder als Tabelle (CSV) für Excel oder die Buchhaltung herunterladen; die Datei entsteht ebenfalls auf Ihrem Gerät.

Ist der Darlehensrechner wirklich kostenlos?

Ja, ohne Anmeldung, ohne Konto und ohne Begrenzung. Es gibt keine Bezahlversion mit mehr Funktionen und kein Feld für eine E-Mail-Adresse, bevor Sie den Zahlungsplan sehen. Der Rechner vermittelt auch keine Darlehen und bekommt von keiner Bank Geld.